|     Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. GeltungsbereichDie nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
                alle durch Gloon-Feuerwerk getätigten Lieferungen, Leistungen
                und Angebote. Weiterhin sind diese auch ohne weitere
                ausdrückliche Vereinbarung bei allen folgenden
                Geschäftsbeziehungen gültig. Vom Käufer eigene
                Einkaufsbedingungen werden auch durch Lieferungen und
                Auftragsbestätigungen von Gloon-Feuerwerk nicht anerkannt.
 2. Zahlungsbedingungen und Preise2.1 Alle von Gloon-Feuerwerk ausgewiesenen Preise verstehen sich
                inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 2.2 Der Besteller trägt alle anfallenden Transport und
                Verpackungskosten, es sei denn die Übernahme dieser Kosten wird
                von Gloon-Feuerwerk in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen.
 2.3 Rechnungen von Gloon-Feuerwerk sind sofort rein netto, wenn
                auf der Rechnung nicht anders angegeben, zu begleichen.
 3. EigentumsvorbehaltDie Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
                (einschließlich Mahnkosten, Verzugszinsen und
                Rechtsfolgekosten) Eigentum von Gloon-Feuerwerk. Falls dem
                Käufer bekannt wird, dass die von Gloon-Feuerwerk gelieferte
                Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt werden soll, ist
                der Käufer verpflichtet, Gloon-Feuerwerk umgehend zu
                benachrichtigen. Der Käufer trägt die Interventionskosten.
 4. Auftragsstornierung4.1 Ein Rücktritt von einem an Gloon-Feuerwerk vom Käufer
                erteilten Auftrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
 4.2 Stimmt Gloon-Feuerwerk dennoch einem Rücktritt zu, so
                werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage
                vor geplantem Liefertermin 10 % des Rechnungsbetrages, bis 60
                Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb von 30 Tagen 40 % und
                nach Lieferung 50 %.
 5. Gewährleistung und Haftung5.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
                zugesicherte Eigenschaften, bzw. ist die gelieferte Menge
                fehlerhaft, so ist diese binnen von acht Tagen Gloon-Feuerwerk
                zu melden.
 5.2 Nachweislich mangelhafte Ware wird von Gloon-Feuerwerk
                ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages
                zurückgenommen.
 5.3 Jede Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer in Verzug
                ist, oder wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt
                worden ist.
 5.4 Rücksendungen von mangelhafter Ware wird von Gloon-Feuerwerk
                nur nach vorheriger Absprache angenommen.
 6. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
                der Geschäftsverbindung, einschließlich Urkunden-, Wechsel-
                und Scheckprozess sowie evtl. Klage auf Herausgabe der
                Vorbehaltsware ist 41189 Mönchengladbach, soweit nicht zwingend
                gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
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